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Anfrage: Zuständigkeit für die Umsetzung des EMBAG

Geschäftsnummer:

24.1023

Eingereicht von:

Blunschy Dominik

Einreichungsdatum:

03.06.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Bundeskanzlei

Schlagwörter:

EMBAG; Applikationen; Umsetzung; Gemäss; Bundesgesetz; Einsatz; Behördenaufgaben; Bundes-Applikationen; Quellcode; Fragen:; Abteilung; Bundesverwaltung; Betreuung; Bundesstellen; ützt

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Eingereichter Text

Gemäss EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben) Artikel 9 gilt für sämtliche Bundes-Applikationen grundsätzlich, dass ihr Quellcode freigegeben wird. Dazu folgende Fragen:

1. Wo sollen diese Applikationen künftig publiziert werden?

2. Welche Abteilung in der Bundesverwaltung ist zuständig für die Umsetzung und Betreuung des EMBAG?

3. Wie werden die betroffenen Bundesstellen sensibilisiert und unterstützt bei der Umsetzung des EMBAG Artikel 9?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.