Geschäftsnummer: | 24.1023 |
Eingereicht von: | Blunschy Dominik |
Einreichungsdatum: | 03.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Bundeskanzlei |
Schlagwörter: | EMBAG; Applikationen; Umsetzung; Gemäss; Bundesgesetz; Einsatz; Behördenaufgaben; Bundes-Applikationen; Quellcode; Fragen:; Abteilung; Bundesverwaltung; Betreuung; Bundesstellen; ützt |
Gemäss EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben) Artikel 9 gilt für sämtliche Bundes-Applikationen grundsätzlich, dass ihr Quellcode freigegeben wird. Dazu folgende Fragen:
1. Wo sollen diese Applikationen künftig publiziert werden?
2. Welche Abteilung in der Bundesverwaltung ist zuständig für die Umsetzung und Betreuung des EMBAG?
3. Wie werden die betroffenen Bundesstellen sensibilisiert und unterstützt bei der Umsetzung des EMBAG Artikel 9?